Unsere Mietbedingungen
Allgemeines:
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten als Grundlage des Vertrags. Zusätzliche Regelungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden und nicht den geltenden Vertragsbedingungen widersprechen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Mietartikel bleiben Eigentum der Hofeventfabrik. Ein verbindlicher Vertrag mit der Hofeventfabrik kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Bitte beachten Sie, dass die Hofeventfabrik sich das Recht vorbehält, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mietzeitraum:
Die Mietdauer umfasst den gesamten Veranstaltungstag, einschließlich Lieferung sowie Auf- und Abbau. Die Rückgabe muss fristgerecht erfolgen. Wird die Mieteinheit nicht rechtzeitig zurückgegeben, gewähren wir eine Kulanzzeit von drei Stunden. Nach Ablauf der Kulanzzeit wird für jede angefangene 12-Stunden-Periode eine zusätzliche Mietgebühr gemäß unserer Preisliste berechnet. Sollte die Rückgabe länger als 12 Stunden überfällig sein, verlängert sich der Mietzeitraum automatisch um einen zusätzlichen Tag. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns das Recht vor, Ihnen mögliche Schadenersatzansprüche anderer Mieter in Rechnung zu stellen, sofern diese ihre bestellten Mietartikel dadurch nicht rechtzeitig erhalten konnten.
Mietpreise & Zusatzleistungen:
Es gelten ausschließlich die auf der Website veröffentlichten Mietpreise der Hofeventfabrik. Abweichungen davon sind nur im Rahmen einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung – etwa in Form eines Angebots – möglich. Sämtliche Preise beziehen sich auf ein einzelnes Stück oder Set und gelten jeweils pro Mieteinheit. Die Kosten für Reinigung und Desinfektion der Mietobjekte sind im Mietpreis bereits enthalten. Bitte beachten Sie, dass Leistungen wie Lieferung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände nicht grundsätzlich im Mietpreis enthalten sind. Bei bestimmten Artikeln können diese Leistungen separat im Preis inbegriffen sein. Sofern ein Artikel eine separate Liefergebühr vorsieht oder ausweist, wird der entsprechende Preis ausschließlich auf Anfrage und im Rahmen eines schriftlichen Angebots mitgeteilt.
Kaution / Sicherheitsleistung:
Die Hofeventfabrik behält sich vor, bei bestimmten Mietgegenständen mit höherem Gegenstandswert eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution zu verlangen. Diese kann entweder bei Unterzeichnung des Mietvertrags oder bei Übergabe der Mietartikel vor Ort gegen Quittung entrichtet werden.
Die Kaution dient der Absicherung etwaiger Schäden, Verluste oder sonstiger Vertragsverletzungen und steht in angemessenem Verhältnis zum Gesamtwert der gemieteten Artikel sowie zur Höhe des Mietpreises. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand wird die Kaution vollständig und unverzüglich zurückerstattet. Etwaige durch den Auftraggeber verursachte Schäden oder fehlende Teile werden mit der Kaution verrechnet. Über verbleibende Differenzbeträge erhält der Auftraggeber eine entsprechende Abrechnung.
Lieferbedingungen:
Die Lieferung und Abholung der Mietgegenstände erfolgt stets von unserer Firmenadresse zum Veranstaltungsort und nach dem Abbau in umgekehrter Richtung. Bis zur vollständigen Übergabe an den Auftraggeber übernimmt die Hofeventfabrik die Haftung für etwaige Schäden. Bitte beachten Sie, dass Leistungen wie Lieferung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände nicht grundsätzlich im Mietpreis enthalten sind. Bei bestimmten Artikeln können diese Leistungen jedoch separat bereits im Preis inbegriffen sein. Sofern ein Artikel eine separate Liefergebühr vorsieht oder ausweist, wird der entsprechende Preis nicht auf der Website dargestellt, sondern ausschließlich auf Anfrage und im Rahmen eines schriftlichen Angebots mitgeteilt. Nach Abschluss des Auf- oder Abbaus erfolgt die Übergabe der Mietgegenstände entweder an den Auftraggeber oder – nach dem Abbau – wieder an den Auftragnehmer. Bei einem Annahmeverzug des Auftraggebers sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von drei Stunden berechtigt, die Mietgegenstände entweder anderweitig zu vermieten oder die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorzunehmen. In diesem Fall kann eine zusätzliche Liefergebühr anfallen.
Haftung:
Die Haftung für die Mietartikel beginnt mit dem Tag der Übernahme. Wir empfehlen, die Artikel für die gesamte Nutzungsdauer, einschließlich Auf- und Abbau-Tag, zu versichern, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden. Schäden, die während des Auf- und Abbaus durch uns selbst entstehen, trägt ausschließlich die Hofeventfabrik. Während des Mietzeitraums sind Sie für sämtliche Schäden, Verluste oder Beschädigungen verantwortlich – auch wenn diese durch Dritte, höhere Gewalt oder Beschlagnahmung verursacht wurde. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Im Schadensfall sind entweder die vollen Wiederbeschaffungskosten oder die Reparaturkosten zu tragen. Technische Störungen müssen uns umgehend gemeldet werden. Reparaturen dürfen ausschließlich von der Hofeventfabrik oder von uns beauftragten Fachleuten durchgeführt werden.
Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei Personenschäden:
Die Hofeventfabrik verpflichtet sich, sämtliche Mietartikel bei Anlieferung und Aufbau nach den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards ordnungsgemäß, standsicher und verkehrssicher zu installieren. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls und der Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für deren Platzierung, Absicherung und Beaufsichtigung vollständig auf den Auftraggeber über. Für Personen- oder Sachschäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen am Aufbau, Umplatzierung, fehlende Absicherung oder Fahrlässigkeit durch den Mieter oder durch Dritte verursacht werden, übernimmt die Hofeventfabrik keine Haftung.
Impressum & Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet (z. B. Name, Anschrift, Kontakt- und Zahlungsinformationen). Rechtsgrundlage hierfür sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO) Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist (z.B. an Zahlungs-/Rechnungsdienste) oder wenn gesetzliche Vorgaben dies verlangen. Speicherdauer: Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Rechte des Auftraggebers: Auskunft, Berichtigung oder Löschung der Daten (Art. 15–17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.hofeventfabrik.de/datenschutzerklärung. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich. Anfragen richten Sie bitte an:
Hofeventfabrik – Inhaber: Ralf Bouse, Schleizer Straße 33, 95028 Hof, E-Mail: hallo@hofeventfabrik.de
Widerruf:
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Auftrag bis spätestens 5 Tage vor Beginn des Mietzeitraums kostenfrei zu widerrufen. Damit der Widerruf gültig ist, bitten wir Sie, diesen schriftlich an uns zu senden. Wir verstehen, dass sich Pläne ändern können, und möchten Ihnen hiermit entgegenkommen. Falls Sie den Widerruf später als 5 Tage vor Beginn des Mietzeitraums vornehmen, müssen wir leider 30 % des gesamten Mietpreises in Rechnung stellen. Wir hoffen, Sie verstehen, dass dies notwendig ist, um die entstandenen Kosten zu decken. Die Hofeventfabrik behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, falls der begründete Verdacht besteht, dass die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß genutzt werden und dadurch möglicherweise Schaden nehmen könnten. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
Zweckentfremdung der Mietgegenstände:
(z.B. Nutzung von Veranstaltungstechnik für gewerbliche Weitervermietung oder unsachgemäßer Einsatz)
Missachtung von Sicherheitsvorschriften:
(z.B. unsachgemäßer Betrieb von Elektrogeräten ohne Beachtung von Brandschutzbestimmungen oder eigenmächtige Installationen)
Mutwillige Beschädigung oder grob fahrlässiger Umgang:
(z.B. unsachgemäßer Schutz von Geräten vor Regen oder absichtliche Zerstörung von Mietobjekten)
Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen:
(z.B. Nutzung der Mietgegenstände bei nicht genehmigten Veranstaltungen oder an nicht vereinbarten Veranstaltungsorten)
Unbefugte Weitergabe oder Untervermietung:
(z.B. Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ohne Genehmigung. Dies gilt auch für eine kostenlose Überlassung der Mietgegenstände an Dritten)
Nicht genehmigte Veränderungen an den Mietgegenständen:
(z.B. technische Manipulationen, eigenmächtige Reparaturversuche oder Entfernen von Gerätenummern & Logos)
Vorsätzliche Täuschung oder falsche Angaben:
(z.B. falsche Angaben zur Art der Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort)
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Mietartikel und somit auch Ihrer Veranstaltung. Sollten Sie als Auftraggeber feststellen, dass die gemieteten Artikel beschädigt sind, informieren Sie uns bitte umgehend persönlich vor Ort oder über das Übergabeprotokoll. In diesem Fall – oder wenn die Mietgegenstände nicht rechtzeitig oder vollständig zur Verfügung gestellt werden und kein geeigneter Ersatz verfügbar ist – haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Wir möchten sicherstellen, dass alles zu Ihrer Zufriedenheit verläuft und stehen Ihnen bei Fragen oder Anliegen gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie uns Ihren schriftlichen Widerruf an folgende Adresse:
Hofeventfabrik – Inhaber: Ralf Bouse, Schleizer Straße 33, 95028 Hof, E-Mail: hallo@hofeventfabrik.de