Unsere Mietbedingungen

Uns ist wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Buchung genau wissen, woran Sie sind. Deshalb haben wir unsere Mietbedingungen möglichst verständlich und transparent formuliert.

Sie regeln die Vermietung unserer Veranstaltungsausstattung und ergänzen das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und den Mietvertrag. Individuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Mietbedingungen.

1. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

Ein verbindlicher Vertrag mit der Hofeventfabrik kommt zustande, sobald wir Ihre Buchung beziehungsweise Ihre Anfrage ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annehmen.

Grundlage des jeweiligen Mietverhältnisses sind insbesondere:

  • das individuell erstellte Angebot,
  • die Auftragsbestätigung,
  • der Mietvertrag,
  • diese Mietbedingungen,
  • sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Zusatzleistungen oder besondere Vereinbarungen.

Die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung aufgeführten Mietgegenstände, Preise, Lieferkosten sowie vereinbarte Auf- und Abbauleistungen sind Bestandteil des Vertrags.

Individuell mit Ihnen vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Mietbedingungen.

Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der Hofeventfabrik.

Die Hofeventfabrik behält sich vor, Anfragen oder Aufträge vor Vertragsschluss abzulehnen.

2. Mietdauer und Mietzeitraum

Die genaue Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung beziehungsweise dem Mietvertrag.

Bei Veranstaltungen wird grundsätzlich der vereinbarte Veranstaltungstag berechnet. Vereinbarte Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten können zeitlich vor beziehungsweise nach dem eigentlichen Veranstaltungstag liegen.

Wenn wir beispielsweise bereits am Vortag liefern und aufbauen oder die Mietgegenstände erst am Folgetag wieder abholen, bedeutet dies nicht automatisch, dass zusätzliche Veranstaltungstage berechnet werden. Maßgeblich ist die individuell vereinbarte Mietdauer.

Vereinbarte Übergabe-, Liefer-, Abhol- und Rückgabezeiten sind möglichst einzuhalten, damit nachfolgende Veranstaltungen und Vermietungen nicht beeinträchtigt werden.

3. Verspätete Rückgabe

Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und zugänglich zur Rückgabe beziehungsweise Abholung bereitstehen.

Bei einer verspäteten Rückgabe gewähren wir grundsätzlich eine Kulanzzeit von drei Stunden.

Nach Ablauf dieser Kulanzzeit kann für jede angefangene weitere 12-Stunden-Periode eine zusätzliche Mietgebühr berechnet werden.

Bei einer längeren Überschreitung kann ein weiterer Miettag berechnet werden.

Sollte durch eine verspätete Rückgabe eine bereits geplante Folgevermietung beeinträchtigt werden, behalten wir uns vor, tatsächlich entstandene und nachweisbare zusätzliche Kosten oder Schäden geltend zu machen.

4. Mietpreise und Preisgrundlage

Es gelten grundsätzlich die Preise, die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.

Die auf unserer Website veröffentlichten Preise dienen als Grundlage für unsere Mietangebote. Individuelle Angebote können hiervon abweichen, beispielsweise aufgrund von:

  • Lieferentfernungen,
  • Auf- und Abbau,
  • besonderen Zeitfenstern,
  • zusätzlichen Leistungen,
  • individuellen Veranstaltungsanforderungen,
  • größeren Stückzahlen oder
  • besonderen Kundenwünschen.

Ist für einen Auftrag ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung erstellt worden, sind die dort genannten Preise und Leistungen maßgeblich.

5. Reinigung und Desinfektion

Die normale Reinigung und Desinfektion unserer Mietgegenstände nach der Rückgabe ist grundsätzlich im Mietpreis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Dies gilt für Verschmutzungen, die bei einem üblichen und bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.

Außergewöhnliche oder übermäßige Verschmutzungen, die einen erheblich erhöhten Reinigungsaufwand verursachen, können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden.

6. Zusatzleistungen

Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie sonstige Zusatzleistungen sind nicht automatisch bei jedem Mietgegenstand im Mietpreis enthalten.

Ob und in welchem Umfang diese Leistungen Bestandteil Ihres Auftrags sind, ergibt sich aus Ihrem individuellen Angebot beziehungsweise Ihrer Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Fahrten, nachträglich gewünschte Leistungen oder besondere Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs werden vorab mit Ihnen abgestimmt und können zusätzlich berechnet werden.

7. Kaution / Sicherheitsleistung

Bei Mietgegenständen mit einem höheren Gegenstandswert kann eine angemessene Kaution vereinbart werden.

Ob eine Kaution erforderlich ist und in welcher Höhe diese anfällt, wird Ihnen vor Vertragsschluss mitgeteilt und gegebenenfalls im Angebot beziehungsweise im Mietvertrag festgehalten.

Die Kaution kann – je nach Vereinbarung – bei Vertragsabschluss oder bei Übergabe der Mietgegenstände entrichtet werden.

Sie dient insbesondere der Absicherung möglicher Ansprüche aufgrund von:

  • Beschädigungen,
  • Verlusten,
  • fehlenden Bestandteilen oder Zubehörteilen,
  • sowie sonstigen berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe sowie Prüfung der Mietgegenstände wird die Kaution zurückerstattet.

Sollten berechtigte Forderungen bestehen, können diese mit der Kaution verrechnet werden. Eine entsprechende Abrechnung wird nachvollziehbar erstellt.

8. Lieferung und Abholung

Sofern eine Lieferung vereinbart wurde, erfolgt diese von unserem Standort zum vereinbarten Veranstaltungsort.

Nach Veranstaltungsende beziehungsweise zum vereinbarten Abholtermin erfolgt der Rücktransport entsprechend der getroffenen Vereinbarung.

Lieferung und Abholung sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart beziehungsweise im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt wurde.

Der Veranstaltungsort muss zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sein.

Notwendige Zufahrten, Stellflächen und gegebenenfalls erforderliche Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber entsprechend der vorherigen Absprache bereitzustellen.

9. Annahmeverzug

Kann eine vereinbarte Lieferung oder Übergabe aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht durchgeführt werden, werden wir zunächst versuchen, eine angemessene Lösung zu finden.

Ist der Auftraggeber auch nach einer angemessenen Warte- beziehungsweise Nachfrist nicht erreichbar oder eine Übergabe weiterhin nicht möglich, kann eine erneute Anfahrt beziehungsweise Lieferung erforderlich werden.

Dadurch entstehende zusätzliche und angemessene Fahrt- oder Lieferkosten können gesondert berechnet werden.

10. Aufbau durch die Hofeventfabrik

Ist ein Auf- oder Abbau durch die Hofeventfabrik vereinbart, führen wir diesen nach den technischen Möglichkeiten vor Ort und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Sicherheitsanforderungen durch.

Schäden, die durch uns während eines von uns durchgeführten Auf- oder Abbaus verursacht werden, fallen selbstverständlich in unseren Verantwortungsbereich.

Nach ordnungsgemäßer Übergabe darf ein sicherheitsrelevanter Aufbau nicht ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig verändert werden.

11. Übergabe und Prüfung der Mietgegenstände

Bei der Übergabe sollen die Mietgegenstände möglichst gemeinsam auf:

  • Vollständigkeit,
  • erkennbare Schäden,
  • fehlende Bestandteile und
  • soweit möglich auf ihre Funktion

überprüft werden.

Bereits vorhandene Schäden, Gebrauchsspuren oder sonstige Auffälligkeiten können im Übergabe- und Rückgabeprotokoll festgehalten und gegebenenfalls zusätzlich fotografisch dokumentiert werden.

Damit möchten wir sowohl Sie als Kunden als auch die Hofeventfabrik schützen und einen nachvollziehbaren Ausgangszustand festhalten.

12. Sorgfältige und bestimmungsgemäße Nutzung

Unsere Mietgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

Einweisungen, Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise sind zu beachten.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • eigenmächtige technische Veränderungen,
  • das Öffnen von Geräten,
  • eigenmächtige Reparaturversuche,
  • das Entfernen von Gerätenummern oder Kennzeichnungen,
  • sicherheitsrelevante Veränderungen an aufgebauten Mietgegenständen.

Der Auftraggeber sorgt außerdem dafür, dass Gäste und sonstige Personen, die die Mietgegenstände benutzen, diese ebenfalls sachgerecht behandeln.

13. Schäden, Verlust und normale Abnutzung

Normale Gebrauchsspuren und eine übliche Abnutzung, die bei einer ordnungsgemäßen Nutzung entstehen, stellen keinen Schaden dar.

Der Auftraggeber haftet jedoch für Beschädigungen, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat.

Im Schadensfall können angemessene Reparaturkosten beziehungsweise – wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht möglich ist – angemessene Wiederbeschaffungskosten verlangt werden.

Bereits vorhandene Gebrauchsspuren und die normale altersbedingte Abnutzung werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Bitte informieren Sie uns bei einem Schaden so früh wie möglich. Dadurch können mögliche Folgeschäden vermieden und gegebenenfalls Reparaturmöglichkeiten geprüft werden.

14. Weitergabe und Untervermietung

Eine eigenständige Weitervermietung oder Überlassung unserer Mietgegenstände an andere Veranstalter oder gewerbliche Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.

Selbstverständlich dürfen Ihre Gäste die Mietgegenstände im Rahmen Ihrer eigenen Veranstaltung bestimmungsgemäß nutzen.

Der Auftraggeber bleibt gegenüber der Hofeventfabrik für die ordnungsgemäße Behandlung der Mietgegenstände verantwortlich.

15. Außenbereich und Witterung

Nicht ausdrücklich für den Außenbereich geeignete Geräte müssen vor:

  • Regen,
  • Nässe,
  • Frost,
  • Feuchtigkeit und
  • sonstigen schädlichen Witterungseinflüssen

geschützt werden.

Bei gefährlicher Wetterlage müssen die Mietgegenstände rechtzeitig gesichert beziehungsweise in einen geeigneten geschützten Bereich gebracht werden.

Bei Unsicherheit darüber, ob ein Mietgegenstand für den Außenbereich geeignet ist, bitten wir Sie, uns vorab zu kontaktieren.

Für Zelte und sonstige Outdoor-Ausstattung gelten zusätzlich die jeweiligen Aufbau- und Sicherungshinweise.

16. Technische Störungen

Sollte während Ihrer Veranstaltung eine technische Störung auftreten, informieren Sie uns bitte unverzüglich.

Wir versuchen zunächst, die Ursache telefonisch gemeinsam mit Ihnen zu beheben.

Ist dies nicht möglich und ist eine Vor-Ort-Lösung erforderlich und möglich, kümmern wir uns um eine entsprechende Lösung.

Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen oder das Öffnen von Geräten sind nicht gestattet.

Je früher Sie uns eine Störung melden, desto schneller können wir reagieren.

17. Ausfall eines Mietgegenstands / Ersatz

Sollte ein Mietgegenstand wider Erwarten vor oder während der Veranstaltung nicht verfügbar oder nicht einsatzfähig sein, bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz.

Kann kein geeigneter Ersatz zur Verfügung gestellt werden, werden bereits gezahlte Beträge für die tatsächlich nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

18. Höhere Gewalt und nicht vorhersehbare Ereignisse

Bei höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren Umständen, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind, versuchen wir zunächst gemeinsam mit Ihnen eine zumutbare Lösung zu finden.

Ist eine Durchführung oder Ersatzleistung nicht möglich, werden Zahlungen für Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht werden konnten, zurückerstattet.

Beide Seiten sollten sich bei absehbaren Problemen möglichst frühzeitig informieren.

19. Magic Mirror / Fotobox

Unser Magic Mirror beziehungsweise unsere Fotobox ist entsprechend der Einweisung und Bedienungsanleitung zu verwenden.

Das Gerät ist insbesondere vor:

  • Regen,
  • Feuchtigkeit,
  • Flüssigkeiten,
  • Stößen und
  • starker Verschmutzung

zu schützen.

Mitgeliefertes Zubehör, Requisiten und sonstige Bestandteile sind nach Veranstaltungsende vollständig zurückzugeben.

Technische Eingriffe in Hard- oder Software sind nicht gestattet.

Bei technischen oder elektrischen Problemen ist die Nutzung gegebenenfalls zu unterbrechen und die Hofeventfabrik zu informieren.

20. Ton-, Lichttechnik und elektrische Geräte

Ton- und Lichttechnik sowie sonstige elektrische Mietgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass unnötige Stolper-, Quetsch- oder Beschädigungsgefahren vermieden werden.

Elektrische Anschlüsse müssen für den jeweiligen Einsatz geeignet sein.

Eigenmächtige Veränderungen an Geräten oder Verkabelungen sind nicht gestattet.

21. Zelte, Mobiliar und sonstige Ausstattung

Zelte, Stehtische, Bierzeltgarnituren, LOVE-Buchstaben und sonstige Ausstattung sind standsicher und entsprechend der Einweisung beziehungsweise den jeweiligen Hinweisen zu verwenden.

Insbesondere bei Veranstaltungen mit vielen Gästen ist darauf zu achten, dass:

  • Flucht- und Laufwege frei bleiben,
  • Mietgegenstände nicht zweckentfremdet werden,
  • Aufbauten nicht eigenmächtig verändert werden und
  • eine ausreichende Beaufsichtigung gewährleistet ist.

22. Verkehrssicherung und Verantwortung nach der Übergabe

Die Hofeventfabrik achtet bei einem von uns durchgeführten Aufbau auf eine ordnungsgemäße und standsichere Installation der Mietgegenstände.

Nach der ordnungsgemäßen Übergabe ist der Auftraggeber für die bestimmungsgemäße Nutzung, Beaufsichtigung und Sicherung der Mietgegenstände während seiner Veranstaltung verantwortlich.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen des Aufbaus, Umplatzierung, fehlende Sicherung oder ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers beziehungsweise seiner Gäste entstehen, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vereinbarungen dieses Mietvertrags.

23. Haftung der Hofeventfabrik

Die Hofeventfabrik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

24. Stornierung durch den Auftraggeber

Wir wissen, dass sich Pläne ändern können.

Deshalb können Sie Ihren Auftrag bis spätestens fünf Tage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums kostenfrei stornieren.

Bei einer späteren Stornierung können 30 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalierter Schadensersatz berechnet werden.

Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

Umgekehrt bleibt der Hofeventfabrik der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

Bitte teilen Sie uns eine Stornierung aus Gründen der Nachvollziehbarkeit möglichst in Textform, beispielsweise per E-Mail, mit.

Gesetzlich bestehende Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

25. Außerordentliche Kündigung

Die Hofeventfabrik kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

Zweckentfremdung der Mietgegenstände
zum Beispiel bei einer nicht genehmigten gewerblichen Weitervermietung oder einer Nutzung, für die der jeweilige Gegenstand nicht vorgesehen ist.

Missachtung von Sicherheitsvorschriften
zum Beispiel bei unsachgemäßem Betrieb elektrischer Geräte oder eigenmächtigen sicherheitsrelevanten Installationen.

Mutwilliger Beschädigung oder grob unsachgemäßem Umgang

Unbefugter Weitergabe oder Untervermietung

Nicht genehmigten technischen Veränderungen oder Reparaturversuchen

Erheblichen falschen Angaben zur Veranstaltung oder zum Einsatzort

Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen

Soweit es die Situation zulässt, soll dem Auftraggeber zunächst Gelegenheit gegeben werden, den beanstandeten Zustand zu beseitigen.

26. Übergabe- und Rückgabedokumentation

Bei Übergabe und Rückgabe können Zustand, Vollständigkeit und mögliche Schäden gemeinsam dokumentiert werden.

Das Übergabe- und Rückgabeprotokoll dient dabei vor allem der fairen Beweissicherung für beide Vertragsparteien.

Festgehalten werden können insbesondere:

  • bereits vorhandene Gebrauchsspuren,
  • Schäden,
  • fehlende Teile,
  • technische Auffälligkeiten,
  • zusätzliche Vereinbarungen,
  • sowie eine gegebenenfalls vorhandene Fotodokumentation.

Nicht ohne Weiteres erkennbare Schäden können auch nach der Rückgabe angezeigt werden.

27. Beanstandungen und Mängel

Stellen Sie bereits bei der Übergabe einen Schaden, einen fehlenden Bestandteil oder eine technische Auffälligkeit fest, informieren Sie uns bitte unmittelbar.

Die Beanstandung kann im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

So können wir möglichst schnell reagieren und gegebenenfalls eine Lösung oder einen Ersatz organisieren.

Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und Beweissicherung und ersetzt nicht die gesetzlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

28. Streitklärung bei Schäden

Sollte es unterschiedliche Auffassungen über einen festgestellten Schaden geben, versuchen beide Seiten zunächst, die Angelegenheit sachlich und einvernehmlich zu klären.

Falls erforderlich, kann im gegenseitigen Einvernehmen ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen werden.

Eine pauschale Verpflichtung des Auftraggebers zur Übernahme sämtlicher Sachverständigenkosten besteht nicht. Die Kostentragung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise den gesetzlichen Vorschriften.

29. Versicherung der Mietgegenstände

Der Auftraggeber kann die gemieteten Gegenstände für den vereinbarten Mietzeitraum gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl versichern.

Eine solche Versicherung ist – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil unserer Mietleistung.

Ob und in welchem Umfang eine Versicherung sinnvoll ist, liegt in der Entscheidung des Auftraggebers.

30. Datenschutz

Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie gegebenenfalls abrechnungsrelevante Informationen werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere für:

  • die Bearbeitung Ihrer Anfrage,
  • die Erstellung von Angeboten,
  • die Durchführung des Mietvertrags,
  • Kommunikation,
  • Rechnungsstellung,
  • Zahlungsabwicklung und
  • die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

www.hofeventfabrik.de/datenschutz

31. Individuelle Vereinbarungen

Individuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Mietbedingungen.

Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über:

  • Preise,
  • Mietdauer,
  • Lieferung,
  • Auf- und Abbau,
  • besondere Veranstaltungsbedingungen,
  • Zusatzleistungen oder
  • sonstige besondere Absprachen.

Solche Vereinbarungen sollten möglichst im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Mietvertrag dokumentiert werden.

32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Hof/Saale als Gerichtsstand vereinbart werden.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

33. Salvatorische Bestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt bei Fragen oder Stornierungen

Hofeventfabrik – Inhaber Ralf Bouse
Schleizer Straße 33
95028 Hof/Saale

E-Mail: hallo@hofeventfabrik.de
Website: www.hofeventfabrik.de
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